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Fotografie als Beruf - selbständiges Gewerbe

Wenn man sich vorstellt, wie schön die Arbeit eines Fotografen sein kann, werden viele Foto Amateure von dieser Arbeit begeistert sein. Wenn man aber bedenkt, wie viele kaufmännische Tätigkeiten bei einem selbständigen Fotografen dazu gehören, sieht das ganze schon anders aus. Die Arbeitszeit von selbständigen Fotografen teilt sich in Akquise, Bildbearbeitung, Kundenpflege, Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, Werbung, Marketing und Kalkulation. Ach ja, da war doch noch etwas - Fotografie. Ich schätze die Arbeitszeit fürs fotografieren auf ca. 30% ein. Außer man ist schon weltberühmt geboren, dann hat man Angestellte für alle Tätigkeiten außer dem Fotografieren. Deshalb sollte alle angehenden Fotografen das hier lesen und dieses Video anschauen!

Voraussetzungen

Egal ob du nebenberuflich selbständig bist oder hauptberuflich, benötigst du auf jeden Fall in Österreich einen Gewerbeschein. Fotografie ist seit einigen Jahren ein freies Gewerbe, was heißt, dass du keine Ausbildung dafür benötigst. Allerdings rate ich dir sofort ab, wenn du keine Ausbildung genossen hast.

 

Du kannst Foto Kurse besuchen, Foto Lehrgänge absolvieren, studieren, Bücher lesen, Erklär Videos ansehen und vor allem trainieren. Nur so garantierst du deinen zukünftigen Kunden gute Qualität und sicherst damit deine berufliche Zukunft. Weiters ist eine Fachhochschulen Ausbildung sicher eine gute Sache zu Beginn einer fotografischen Karriere. Als fotografische Karriere zähle ich heute auch Videoproduzenten, Content Creators, Webdesigner und Grafiker dazu. Alle diese Berufe benötigen Fotos und dürfen im Nebenberuf heutzutage auch fotografieren.

 

Weiters benötigst du eine Steuernummer, die du dir von deinem zuständigen Finanzamt holen kannst und du musst dich bei der SVS (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) anmelden. Somit bist du für deine selbständige Arbeitszeit auch Kranken-, Unfall- und meistens auch Pensionsversichert. Eine zusätzliche Arbeitslosenversicherung kannst du freiwillig dazu buchen.

 

Darüber hinaus benötigst du sicher ein Startkapital, das heutzutage in der Fotografie nicht mehr so hoch wie früher sein muss. Ich denke, dass man mit ca. € 20.000,- bis 30.000,- für die ersten Jahre jedenfalls durchkommen kann. Bitte bei der Kostenrechnung nicht auf den Rückfluss (Return on Investment) des Startkapitals vergessen. Natürlich könnte man gerade in der Fotografie unendlich Geld investieren, was aber nicht besonders sinnvoll wäre. Laufend gibt es neue Technik und auch der Handel will sein Geld verdienen.

Kostenrechnung

Private und betriebliche Kosten müssen getrennt werden
Private und betriebliche Kosten müssen getrennt werden

Zunächst sollten einmal die Privaten Kosten berechnet werden. Dabei müssen alle Kosten, die irgendwann im laufenden Jahr entstehen auf monatliche Kosten aufgeteilt werden. Nur so kommt man drauf, wie viel Geld notwendig ist, um sein eigenes Leben zu finanzieren. In die Buchhaltung dürfen dann aber nur die Kosten als betriebliche Kosten eingerechnet werden, die durch den Betrieb verursacht werden. Miete, Internet oder Telefon sind nur zum Teil betrieblich verursacht.

Investitionen für Fotografie oder Videotechnik
Investitionen für Fotografie oder Videotechnik

Gerade zu Beginn eines Unternehmens solltest du sehr sparsam sein. Man braucht eigentlich nicht die beste Kamera und vielleicht reichen auch zwei sehr gute Objektive und nur ein Studioblitz und Reflektoren zu Beginn. Dann wenn die Umsätze fließen und die Gewinne wachsen, kannst du immer noch weiteres Equipment investieren. Keinesfalls rate ich dir am Anfang zu zusätzlichen Mietkosten für ein Foto Studio. Das kannst auch stundenweise mieten, wenn du wirklich für einen Auftrag eines benötigst. Ein mobiles Foto Studio kannst du bei dir im Wohnzimmer und sonst auch überall einsetzen.

 

Deine Fotoausrüstung sollte auch irgendwann wieder ausbezahlt sein, falls sie teilweise mit Kredit finanziert wurde. Als Unternehmer bitte immer wieder daran denken, dass jeder Euro, den du ausgibst, erst später wieder verdient werden muss.

Unterschied: Anlagengut versus geringwertiges Wirtschaftsgut
Unterschied: Anlagengut versus geringwertiges Wirtschaftsgut

In Österreich sind Wirtschaftsgüter bis zu € 1.000,- Netto als geringfügig eingestuft und können damit sofort beim Kauf als Ausgabe im laufenden Geschäftsjahr in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend gemacht werden.

 

Anlagengüter, die mehr als € 1.000,- Netto beim Kauf gekostet haben, müssen über die Dauer der betrieblichen Nutzung abgeschrieben werden. Wenn die Dauer auf 4 Jahre geschätzt wird, kann die Anlage 4 Jahre mit jeweils einem Viertel als Ausgabe geltend gemacht werden. Somit muss man die Investition bei Kauf tätigen und die Ausgaben vierteln. Jedes Viertel minimiert dann über vier Jahre den Gewinn des Unternehmens in Zukunft.

Gesamtkosten
Gesamtkosten

Wenn man seine Gesamtkosten kennt, kann man sich überlegen wie viele Kunden, Aufträge, Umsätze und wie viel Gewinn man machen muss, um die privaten und betrieblichen Kosten jedes Monat bzw. Geschäftsjahr zu erwirtschaften. Dabei darf man nie auf die Sozialversicherungsbeiträge und auf die Einkommenssteuer vergessen. Viele Jungunternehmer glauben, dass ihr Umsatz ihr Gewinn sei und das kann fatale Folgen in kurzer Zeit verursachen.

 

In Österreich gewährt die SVS in den ersten 3 Geschäftsjahren quasi eine Art Kredit. Erst im vierten Geschäftsjahr wird wirklich nachgerechnet, welchen Beitrag man für die ersten drei Jahre zu bezahlen hat. Es ist also gut, wenn man sich dafür ein Sparbuch zu recht legt, um die Beiträge im vierten Jahr auch wirklich zahlen zu können.

 

Weiters sollte man sich auch für die Einkommenssteuer die geschätzte Steuer weglegen. Man kann zwar in beiden Fällen eine Ratenvereinbarung treffen, aber das belastet den Jungunternehmer über längere Zeit. Dann hat man keinen Kopf für die tägliche, fotografische Arbeit. Nur wenn der Kopf frei ist, macht man gute kreative Arbeit in der Fotografie.

Umsatz pro Monat
Umsatz pro Monat
Ein Jahresgewinn von € 47.846,- sind nötig, um alle monatlichen Kosten zu verdienen!
Ein Jahresgewinn von € 47.846,- sind nötig, um alle monatlichen Kosten zu verdienen!
Der Gewinn nach Steuern ist relevant!
Der Gewinn nach Steuern ist relevant!

Vom Gewinn, der bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern durch Einnahmen minus Ausgaben berechnet wird und um die Einkommenssteuer verringert wird, werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um dein privates Einkommen als Unternehmer feststellen zu können.

 

In meinem Beispiel hier kann man also mit einem Netto Umsatz (ohne 20% USt.) von ca. € 70.000,- die monatlichen Kosten von € 2.428,83 Monat für Monat auch wirklich bezahlen.

Wie viele Aufträge wirst du dafür benötigen?

Geschätztes Auftragsvolumen
Geschätztes Auftragsvolumen

Auf einem Bein kann man schlecht stehen und deshalb rate ich dir, dass du Private genauso wie Unternehmer mit deinen fotografischen Dienstleitungen belieferst. In meinem Beispiel könnte man mit 10 Kunden pro Monat den benötigten Umsatz erwirtschaften. Hochzeiten bringen pro Auftrag schöne Umsätze, bedürfen aber auch vieler Arbeitsstunden. Größere Unternehmer könnten zu Stammkunden werden.

Mundpropaganda ist die beste Werbung in der Fotografie, aber zu Beginn hast du ja noch keine Kunden. Deshalb zahlt es sich immer aus, zunächst mal bekannt zu werden, als Amateur, dann nebenberuflich und vielleicht später dann hauptberuflich! Ich wünsche dir ganz viel Erfolg in Zukunft!

 

Wenn dir diese Tipps gefallen haben, würde ich mich auch freuen, wenn du diese Information weiter leitest auf Facebook, Instagram und auch bei deinen Foto Freunden!

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(c) 2023 Harald Mizerovsky

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